AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die mobile Essensversorgung.

(ab 01.01.2025, Änderungen / Ergänzungen sind dick gedruckt)

KARSTENS Gastroservice GmbH (nachfolgend nur „KGS“ genannt)

Chemnitzer Str. 44, 09212 Limbach-Oberfrohna,
Tel: 03722948751, Fax: 03722948849, www.karstensgastroservice.de,
Geschäftszeiten Mo-Fr 6:00-14:00 Uhr

Die KGS ist ein Anbieter von Verpflegungsleistungen u. a. im Bereich der mobilen Essensversorgung von Privathaushalten, Unternehmen und Senioreneinrichtungen. Die Essensversorgung ist keine öffentliche gastronomische Einrichtung und versorgt ausschließlich die gemeldeten Personen (nachfolgend „Essensteilnehmer“ oder „Auftraggeber“).

  1. Versorgungsauftrag

1.1 Eine Anmeldung zur mobilen Essensversorgung bei KGS durch den Auftraggeber ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der mobilen Essensversorgung. Der Essensteilnehmer stellt zuerst eine Anfrage, diese kann über das Neukundenformular auf der Homepage von KGS, schriftlich per Post oder telefonisch erfolgen. Eine Anfrage ist keine verbindliche Registrierung bei uns als Kunde. Erst bei Übermittlung einer Kundennummer ist diese abgeschlossen. Die Übermittlung erfolgt i.d.R. in der gleichen Form, wie die Anfrage.

1.2 Der Versorgungsauftrag erfolgt ab der ersten Bestellung durch den Auftraggeber anhand seiner Kundennummer (ist bei jeglichem Schriftverkehr inklusive der Bestellungen, zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben).

1.3 Sofern der Essensteilnehmer künftig die Bestellung über unser Onlinebestellsystem (OBS) tätigen möchte, wird nach Anfrage (telefonisch o. schriftlich) der Zugang durch KGS freigeschaltet. Dazu wird eine aktuelle E-Mail-Adresse des Auftraggebers benötigt. Der Auftraggeber erhält daraufhin seine Zugangsdaten für das OBS. Für Kunden mit Zugang zum OBS erfolgt kein Speiseplandruck. Wird dennoch ein Plan in Papierform benötigt, ist dies KGS mitzuteilen. Im Falle dessen, behält sich KGS das Recht vor, zukünftig eine geringe Pauschale für Druck- und Papierkosten zu erheben.

1.4. Die Anfrage zur Essenversorgung kann von KGS abgelehnt werden, wenn z.B. offene Forderungen seitens des Auftraggebers gegenüber KGS bestehen, eine spezielle Form der Sonderkost aufgrund einer Lebensmittelallergie nicht von KGS angeboten wird, die Lieferanschrift außerhalb des Liefergebietes liegt bzw. die betreffende Tour an der Kapazitätsgrenze ist.

  1. Preise/Bezahlung der Versorgungsleistung

2.1 Die Preise von KGS werden für das jeweilige Menü auf dem Speiseplan angegeben. Diesen kann der Auftraggeber bei der Online-Bestellung einsehen oder er bekommt ihn rechtzeitig durch KGS in Papierform zugestellt. Alle Preise enthalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Bei fehlerhafter Synchronisierung können in Ausnahmefällen Preise im OBS abweichend zum Speiseplan (PDF / Papierform) sein. Es gelten die Preise der Speisepläne PDF/Papierform. Fehlerhafte Preise werden umgehend durch KGS angepasst oder (bei fehlerhaften Plänen in Papierform) durch ein Schreiben korrigiert.

2.2 Folgende Rechnungs- / Zahlarten werden durch KGS angeboten: 

Quittung – Barzahlung beim Fahrer:                      Sofortkasse / wöchentlich / monatlich

Rechnung – Überweisung / Lastschrifteinzug:      wöchentlich / monatlich

2.3 Neukunden zahlen im Regelfall wöchentlich bar beim Fahrer und erhalten eine Quittung, auch Sofortkasse ist möglich. Eine Umstellung der Zahlart kann auf Anfrage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, insofern ein positives Zahlverhalten in der Vergangenheit zu verzeichnen war.  KGS kann die Umstellung der Zahlart jederzeit ablehnen.

In Ausnahmefällen ist auch bei Neukunden Rechnung per Überweisung / Lastschrifteinzug möglich. Diese können sein: Lieferung erfolgt über 3. (z.B. Pflegedienste), der Gesundheitszustand des Auftraggebers lässt Barzahlung nicht zu (z.B. Demenz), kein Kontakt zwischen Auslieferungsfahrer und Auftraggeber (z.B. Abstellort in einer Firma) u.a. Diese Ausnahmen sind mit dem Kundendienst des KGS im Einzelfall abzusprechen.

2.4 Quittungen werden unverzüglich nach der Zahlung ausgehändigt.
Rechnungen werden dem Auftraggeber durch den Ausfahrer, per Post oder per E-Mail als PDF-Datei (entsprechende E-Mail-Adresse muss uns durch den Auftraggeber mittgeteilt werden) durch KGS übermittelt.

2.5 Jegliche Abrechnung ist vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Grundlage ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum bestellten Essen unabhängig von der Inanspruchnahme. Eine rechtzeitig bis zum Änderungsschluss bei KGS eingegangene Abbestellung ist in der Abrechnung berücksichtigt. Einwendungen gegen deren Höhe sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach jeweiligem Forderungsausgleich schriftlich gegenüber KGS zu erheben. Nicht rechtzeitig erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt.

2.6 Die Begleichung der Abrechnung durch den Auftraggeber erfolgt unverzüglich in bar beim Auslieferungsfahrer entsprechend des Abrechnungszeitraumes (täglich, für die vergangene Woche, für den vergangen Monat), durch Überweisung des Auftraggebers auf das in der Rechnung angegebene Konto von KGS oder per Lastschrift auf der Grundlage der jeweiligen Abrechnung zur vereinbarten Fälligkeit / Einzugstermin.

2.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zahlung gemäß Abrechnungszeitraumes sicher zu stellen, auch wenn er in dieser Woche nicht an der mobilen Essensversorgung teilnimmt und eine Barzahlung beim Ausfahrer u.U. deshalb nicht erfolgen kann.

2.8 Sofern der Auftraggeber die Begleichung der Rechnung durch das Lastschriftverfahren wünscht, muss dies bei KGS angefragt werden. Entsprechende Formulare werden durch KGS ausgehändigt. Erst nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars mit allen erforderlichen Angaben erfolgt der Einzug. Kosten, die eventuell durch fehlerhafte Angaben entstehen, trägt der Auftraggeber. Bereits erstellte, noch offene Rechnungen werden durch den Auftraggeber zu den darin aufgeführten Zahlungsmodalitäten beglichen. Wird für diese jedoch auch ein Einzug per Lastschrift gewünscht, muss dies auf dem Formular gekennzeichnet bzw. uns schriftlich mitgeteilt werden.

2.8.1 Der Einzug per Lastschrift erfolgt durch KGS zur vereinbarten Fälligkeit (i.d.R. wöchentlich, zum 1. oder zum 15. des Monats bzw. dem darauffolgendem 1. Bankarbeitstag). Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Konto eine ausreichende Deckung vorweist. Im Falle einer Rücklastschrift werden dem Auftraggeber von KGS Bearbeitungsgebühren von mindestens 3,00 € in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gesamtgebühr ergibt sich aus aufgeführter Grundgebühr sowie den geltenden Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto von KGS als fristgerecht bewirkt. Gegebenenfalls berechtigte Guthaben sind bei Lastschrifteinzug bereits berücksichtigt.

2.8.2 Im Falle einer, durch den Auftraggeber verursachten, Rücklastschrift behält sich KGS vor, das Lastschriftmandat zu beenden und die Zahlart umzustellen (insbesondere beim wiederholter Rücklastschrift, Wiederspruch durch den Zahlungspflichtigen, Kontosperre oder -auflösung). Im Regelfall erfolgt die Zahlungsumstellung auf wöchentliche Barzahlung oder per Sofortkasse.
Ein erneuter Einzug durch KGS erfolgt nur durch Genehmigung durch den Auftraggeber. Andernfalls ist die Zahlung in Bar oder per Überweisung incl. eventueller Bearbeitungs- und / oder Rücklastschriftgebühren unverzüglich nachzuholen.

NEU 3. Zahlungsverzug und Liefersperren

3.1. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erfolgt ein Mahndruck mit erneuter Zahlungsaufforderung. Im Regelfall umfasst dieser Prozess bei fortlaufender Nichtzahlung 3 Mahnstufen, dann werden die Unterlagen einer höheren Instanz weitergeben (Inkassobüro / Anwalt). Ab Mahnstufe 2 werden Bearbeitungsgebühren erhoben, dies sind dem jeweiligen Mahnschreiben zu entnehmen.

3.2 Im Zuge des Mahnprozesses können Liefersperren ohne Einhaltung einer Frist durch KGS erfolgen. Insbesondere bei Zahlungsverzug als Neukunde, es bestehen mehrere offenen Rechnungen, bei rückblickend schlechtem Zahlverhalten o.ä.

3.3 Sperren werden erst durch vollständige Zahlung aller gemahnten Posten und deren Buchung in unserem System aufgehoben.

3.4 Kann der Auftraggeber die gemahnte Gesamtsumme nicht als Einmalzahlung leisten, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. Diese muss durch den Auftraggeber bei KGS angefragt werden. Die Zahlungsmodalitäten werden nach Einzelfall festgelegt. Während der Ratenzahlung kommt es zur Stundung des Mahnprozesses, bei Ratenzahlungsverzug wird dieser fortgesetzt. Während der Ratenzahlung besteht eine Liefersperre.

3.5. KGS behält sich bei wiederholtem Zahlungsverzug eine Umstellung der Zahlart (siehe auch 2.8.2) oder die Beendung des Vertrags vor.

NEU 4. Lieferanschrift ungleich Wohnanschrift

4.1. Erfolgt die Lieferung an einen anderen Ort als die Wohnanschrift (z.B. in die Firma) oder über Dritte (z.B. einen Pflegedienst) ist unmittelbar bei Neuregistrierung bei KGS die private Rechnungsanschrift mitzuteilen.

4.2 Auch Bestandskunden müssen nach Anfrage (z.B. per Bestandskundenformular) sofortige Auskunft über Ihre Rechnungsadresse erteilen.

4.3 Sind wir gezwungen, die Adresse bei Dritten zu erfragen, z.B. beim Pflegedienst, hat dieser uns ebenfalls Auskunft zu erteilen (gemäß Art. 49 DSGVO, Abs. 1. b), da wir ein Recht auf die Daten unseres Vertragspartners haben. Wird dies verweigert, rutscht gegebenenfalls der jeweils Dritte (z.B. der Pflegedienst) an die Stelle des Rechnungsempfängers.

4.4 KGS behält sich bei Datenverweigerung ebenso eine sofortige Liefersperre oder die Beendigung des Vertrags vor.

  1. Vorauswahl des Essens

5.1 Die Auswahl und die Bestellung der Essensversorgung erfolgt bei KGS durch den Essensteilnehmer in Papierform, per Telefon oder per Vorauswahl über Internet (Online-Bestellung) bis Mittwoch für die darauffolgende Woche. KGS liefert auf der Grundlage der jeweiligen Bestellung das Essen an die vom Auftraggeber angegebene Anschrift.

5.2 Änderungen der Bestellung (Ab-, Umbestellung), im Einzelfall Zubestellungen für den gleichen Tag sind täglich bis spätestens 8:15 Uhr eingehend bei KGS möglich.

5.3 Sollte keine rechtzeitige Abmeldung (bis 08:15 Uhr des Ausgabetages) für den Essensteilnehmer vorliegen, wird das Essen auch bei Nichtabnahme bzw. Nichtverzehr berechnet.

  1. Lieferengpässe und Ereignisse höherer Gewalt

6.1 Bei Lieferengpässen von Lieferanten ist KGS berechtigt, die Menüzusammenstellung kurzfristig anzupassen und/oder ggf. nicht lieferbare Produkte durch andere zu ersetzen. Für diesen Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt den Preis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.

6.2 Für Ereignisse höherer Gewalt, die für KGS die Erbringung der vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung der mobilen Essensversorgung zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet KGS nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss von KGS unabhängigen Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg, Terroranschläge, Streik und andere Arbeitsunruhen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch KGS unverschuldet sind und nach Zustandekommen des Versorgungsauftrages eintreten. Soweit KGS durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit KGS auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert.

  1. Geltungsbereich des Vertrages/Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen

7.1 Der Versorgungsauftrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann formlos durch rechtzeitige Abbestellung des Essens gekündigt werden. Siehe Abbestellfristen siehe 5.2 & 5.3

7.2 Die Pflichten aus diesem Vertrag zur Bereitstellung von Speisen und der Zahlung der Vergütung für diese Zeiträume ruhen, sofern der Auftraggeber KGS schriftlich oder telefonisch darüber informiert, dass er vorübergehend keine mobile Essensversorgung wünscht. Dabei sollte der Auftraggeber den voraussichtlichen Zeitraum mitteilen. In dieser Zeit erfolgt eine Zustellpause der Speisepläne durch KGS. Sobald der Auftraggeber die Wiederaufnahme der mobilen Essensversorgung wünscht, wird er sich schriftlich oder telefonisch mit KGS in Verbindung setzen.

7.3 KGS kann den Versorgungsauftrag über die mobile Essensversorgung frist- und formlos kündigen, wenn der Ausgleich offener Forderungen nicht erfolgt oder die Angabe von relevanten Daten verweigert wurde (siehe 3.5 und 4.4).

7.4. Ebenso kann eine lange (i.d.R. 3 Monate), nicht bei KGS angekündigte Bestellpause zur automatischen Beendigung des Vertrags führen. Im Zuge dessen kommt es zur Löschung der personenbezogenen Daten, wenn diese Ihren Zweck erfüllt haben (siehe DSGVO Art. 5 Abs. 1. b) / DSGVO Art. 17 Abs. 1 a)). Sind die Daten bereits gelöscht, muss der Austraggeber bei erneutem Interesse eine neue Anfrage stellen (siehe 1.1)

7.4 Im Falle einer Beendigung des Vertrages über die mobile Essensversorgung erlischt die Einzugsermächtigung nach Ausgleich der offenen Forderungen von KGS. Gegebenenfalls bestehende Guthaben werden erstattet.

  1. Streitbeilegungsverfahren/ Informationspflichten gemäß § 36 VSBG/ Onlinestreitbeilegungsplattform

8.1 KGS ist weder bereit noch verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

8.2 Höchst vorsorglich verweisen wir auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

8.3 Die E-Mail – Adresse von KGS lautet wie folgt: info@karstens-chemnitz.de

  1. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

  1. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Limbach-Oberfrohna, den 01.01.2025