Allgemeine Geschäftsbedingungen über die mobile Essensversorgung.
KARSTENS Gastroservice GmbH (nachfolgend nur „KGS“ genannt)
Chemnitzer Str. 44, 09212 Limbach-Oberfrohna,
Tel: 03722948751, Fax: 03722948849, www.karstensgastroservice.de,
Geschäftszeiten Mo-Fr 6:00-14:00 Uhr
Die KGS ist ein Anbieter von Verpflegungsleistungen u. a. im Bereich der mobilen Essensversorgung von Privathaushalten, Unternehmen und Senioreneinrichtungen. Die Essensversorgung ist keine öffentliche gastronomische Einrichtung und versorgt ausschließlich die gemeldeten Personen (nachfolgend „Essensteilnehmer“ oder „Auftraggeber“).
1. Versorgungsauftrag
1.1 Eine Anmeldung zur mobilen Essensversorgung bei KGS durch den Auftraggeber ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der mobilen Essensversorgung. Die Anmeldung des Essensteilnehmers kann über die Onlineregistrierung auf der Homepage von KGS, schriftlich per Post oder telefonisch erfolgen.
1.2 Mit der Anmeldung des Essensteilnehmers bei KGS wird der Versorgungsauftrag an KGS erteilt.
1.3 Sofern der Essensteilnehmer künftig die Bestellung des jeweiligen Menüs online wünscht und sich dafür auf der Homepage von KGS registriert hat, wird der Versorgungsauftrag schriftlich gegenüber dem Auftraggeber durch KGS bestätigt. Der Auftraggeber erhält eine Kundennummer, die bei jeglichem Schriftverkehr inklusive der Bestellungen, zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern, anzugeben ist sowie ein Passwort zum Onlinezugang auf der Homepage von KGS.
1.4 Soweit eine Anmeldung des Auftraggebers in Papierform, d. h. nicht über die Homepage von KGS erfolgt, bestätigt KGS den Versorgungsauftrag über die mobile Essensversorgung konkludent durch Übermittlung des Bestellformulars/Speiseplans und/oder der ersten Essensauslieferung an den Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Kundennummer, welche auf dem Etikett der ausgelieferten Menüs ersichtlich ist. Diese Kundenummer ist bei jeglichem Schriftverkehr inklusive der Bestellungen, zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben.
1.5. Die Anmeldung zur Essenversorgung kann von KGS abgelehnt werden, wenn z.B. offene Forderungen seitens des Auftraggebers gegenüber KGS bestehen, eine spezielle Form der Sonderkost aufgrund einer Lebensmittelallergie nicht von KGS angeboten wird oder die Lieferanschrift außerhalb des Liefergebietes liegt.
2. Preise/Bezahlung der Versorgungsleistung
2.1 Die Preise von KGS werden für das jeweilige Menü auf dem Speiseplan angegeben. Diesen kann der Auftraggeber bei der Online-Bestellung einsehen oder er bekommt ihn rechtzeitig durch KGS in Papierform zugestellt.
2.2 Jeweils zum 1. eines Monats wird KGS gegenüber dem Auftraggeber die Essensversorgung für den zurückliegenden Monat abrechnen. Die Rechnung wird dem Auftraggeber per E-Mail als PDF-Datei durch KGS übermittelt, sofern KGS die entsprechende Email Adresse schriftlich übermittelt wurde. Andernfalls erfolgt die Zustellung der Rechnung per Post oder durch den Ausfahrer. Alternativ erfolgt die Bezahlung wöchentlich per Barzahlung für die vergangene Woche.
2.3 Die Rechnung ist vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Grundlage ist die Anzahl der im Abrechnungszeitraum bestellten Essen unabhängig von der Inanspruchnahme. Eine rechtzeitig bis zum Änderungsschluss bei KGS eingegangene Abbestellung ist in der Abrechnung berücksichtigt. Einwendungen gegen deren Höhe sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von sechs Wochen nach jeweiligem Forderungsausgleich schriftlich gegenüber KGS zu erheben. Nicht rechtzeitig erhobene Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt.
2.4 Die Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber erfolgt in bar beim Ausfahrer in der ersten Woche des Monats, durch Überweisung des Auftraggebers auf das in der Rechnung angegebene Konto von KGS oder per Lastschrift auf der Grundlage der jeweiligen Abrechnung gemäß Ziffer 2.2 .
2.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zahlung in der ersten Woche des Monats sicher zu stellen, auch wenn er in dieser Woche nicht an der mobilen Essensversorgung teilnimmt und eine Barzahlung beim Ausfahrer u.U. deshalb nicht erfolgen kann.
2.6 Sofern der Auftraggeber die Begleichung der Rechnung durch das Lastschriftverfahren wünscht, wird er an KGS den entsprechenden Auftrag erteilen und KGS rechtzeitig vor dem ersten monatlichen Einzug per Lastschrift unter Angabe der Kundennummer die Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Änderungen von Name, Anschrift und Bankverbindung sind KGS ebenfalls rechtzeitig vor dem monatlichen Einzug zu übermitteln. Gegebenenfalls entstehende Kosten infolge einer verspäteten Mitteilung, trägt der Auftraggeber.
2.7 Der Einzug per Lastschrift erfolgt durch KGS am 1. Arbeitstag des Monats. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene Konto eine ausreichende Deckung vorweist. Im Falle einer Rücklastschrift werden dem Auftraggeber von KGS Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus den geltenden Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute. Eine Zahlung gilt erst mit Eingang auf dem Konto von KGS als fristgerecht bewirkt. Gegebenenfalls berechtigte Guthaben sind bei Lastschrifteinzug bereits berücksichtigt.
2.8 Im Falle durch den Auftraggeber verursachten Zahlungsverzuges oder Zahlungsrückstandes behält sich KGS vor, die Essensversorgung ohne Einhaltung einer Frist einzustellen.
3. Vorauswahl des Essens
3.1 Die Auswahl und die Bestellung der Essensversorgung erfolgt bei KGS durch den Essensteilnehmer in Papierform, per Telefon oder per Vorauswahl über Internet (Online-Bestellung) bis freitags 12 Uhr für die darauffolgende Woche. KGS liefert auf der Grundlage der jeweiligen Bestellung das Essen an die vom Auftraggeber angegebene Anschrift.
3.2 Änderungen der Bestellung (Ab-, Umbestellung) für den gleichen Tag sind täglich bis spätestens 8:00 Uhr eingehend bei KGS möglich. Zubuchungen von Menüs für den gleichen Tag können bis 8:15 Uhr vorgenommen werden.
3.3 Sollte keine rechtzeitige Abmeldung (bis 08:00 Uhr des Ausgabetages) für den Essensteilnehmer vorliegen, wird das Essen auch bei Nichtabnahme bzw. Nichtverzehr berechnet.
4. Lieferengpässe und Ereignisse höherer Gewalt
4.1 Bei Lieferengpässen von Lieferanten ist KGS berechtigt, die Menüzusammenstellung kurzfristig anzupassen und/oder ggf. nicht lieferbare Produkte durch andere zu ersetzen. Für diesen Fall ist der Auftraggeber nicht berechtigt den Preis zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.
4.2 Für Ereignisse höherer Gewalt, die für KGS die Erbringung der vertraglichen Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung der mobilen Essensversorgung zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet KGS nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss von KGS unabhängigen Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Krieg, Terroranschläge, Streik und andere Arbeitsunruhen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch KGS unverschuldet sind und nach Zustandekommen des Versorgungsauftrages eintreten. Soweit KGS durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit KGS auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese
verzögert.
5. Geltungsbereich des Vertrages/Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen
5.1 Der Versorgungsauftrag gilt auf unbestimmte Zeit. Er kann frist- und formlos durch Abbestellung des Essens gekündigt werden.
5.2 Die Pflichten aus diesem Vertrag zur Bereitstellung von Speisen und der Zahlung der Vergütung für diese Zeiträume ruhen, sofern der Auftraggeber KGS schriftlich oder telefonisch darüber informiert, dass er vorübergehend keine mobile Essensversorgung wünscht. Dabei sollte der Auftraggeber den voraussichtlichen Zeitraum mitteilen. In dieser Zeit erfolgt insbesondere auch eine Zustellpause der Speisepläne durch KGS. Sobald der Auftraggeber die Wiederaufnahme der mobilen Essensversorgung wünscht, wird er sich schriftlich oder telefonisch mit KGS in Verbindung setzen.
5.3 KGS kann den Versorgungsauftrag über die mobile Essensversorgung frist- und formlos kündigen, wenn der Ausgleich offener Forderungen nicht erfolgt.
5.4 Im Falle einer Beendigung des Vertrages über die mobile Essensversorgung erlischt die Einzugsermächtigung nach Ausgleich der offenen Forderungen von KGS. Gegebenenfalls bestehende Guthaben werden erstattet.
6. Streitbeilegungsverfahren/ Informationspflichten gemäß § 36 VSBG/ Onlinestreitbeilegungsplattform
6.1 KGS ist weder bereit noch verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
6.2 Höchst vorsorglich verweisen wir auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
6.3 Die E-Mail – Adresse von KGS lautet wie folgt: info@karstens-chemnitz.de
7. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.
8. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Limbach-Oberfrohna, den 17.07.2020