Hinweisgeberschutzgesetz

    Interner Meldekanal zum Hinweisgeberschutzgesetz

    Gemäß §§ 16 ff. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) stellen wir Ihnen hier ein Meldesystem zur Verfügung, über das Sie Verstöße gegen geltendes Recht oder sonstige Missstände in unserem Unternehmen melden können.

    Alle Angaben in diesem Formular sind freiwillig. Sie können Ihre Meldung auch vollständig anonym einreichen. Wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit mitteilen, werden wir den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von 7 Tagen bestätigen und Sie spätestens nach 3 Monaten über etwaige Folgemaßnahmen informieren (§ 17 HinSchG).

    Ihre Meldung wird vertraulich behandelt. Als Hinweisgeber/in genießen Sie besonderen gesetzlichen Schutz vor Repressalien (§ 36 HinSchG). Dies gilt auch, wenn sich Ihre Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellt, sofern Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass Ihre Informationen der Wahrheit entsprechen.

    Bitte beschreiben Sie den Sachverhalt möglichst konkret und fügen Sie, falls vorhanden, relevante Dokumente oder sonstige Beweise bei.